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Lt. Urteil LG Wiener Neustadt: 9.500 EUR Anwalts-Entgelt für 7 Stunden zulässig


Rechtsanwalt verrechnet für 5-Minuten-Telefonat 220 EUR. Gesamtschaden: EUR 22.000. Leistbare Rechtsanwaltstarife wie in Deutschland gefordert, wo der Durchschnitt bei 180 EUR pro Stunde liegt.
(Wr. Neustadt, 13.6.17, PUR) So teuer waren Telefonate und die Suche nach einer Rechtsvertretung vermutlich noch nie: Ein Rechtsanwalt verrechnet für Vorgespräche und Telefonate über 9.500 EUR, ohne je tätig geworden zu sein, und das Berufungsgericht gibt dem Anwalt nun sogar Recht. In Deutschland wäre das kaum möglich, wie die Recherche beweist.

Zwtl: Viel Geld für Untätigkeit
Die Vorgeschichte: Fr. N. suchte einen ihr im Bekanntenkreis empfohlenen Wiener Rechtsanwalt für arbeitsrechtliche Probleme auf. Nach Telefonaten und zwei Vorgesprächen ohne Mandatserteilung verrechnete der Anwalt für 7 Stunden und 10 Min. satte 9.526 EUR! Selbst das 5-Minuten-Telefonat des Anwalts mit der Klientin (aufgerundet auf 10 Min.), bei dem er bezüglich einer Mandatserteilung nachfragte, wurde mit 222 EUR verrechnet. Der Anwalt war für die Frau nie aktiv geworden und hatte keinen Schriftsatz erstellt. Mündlich oder schriftlich mitgeteilte Ergebnisse seiner behaupteten “intensiven rechtlichen Prüfungen” gab es nicht. Frau N. verweigerte eine Zahlung, die über das Stundenhonorar von 300 EUR hinausging; der Anwalt klagte und bekam beim Bezirksgericht Mödling und beim Berufungsgericht Wiener Neustadt Recht, womit sich der Gesamtschaden inkl. Prozesskosten auf über 22.000 EUR erhöhte. In der Urteilsbegründung wird argumentiert, die Kenntnis der Tarife werde beim Aufsuchen eines Rechtsanwaltes vorausgesetzt, wenn ein Mandant in der Vergangenheit bereits „anwaltliche Erfahrungen“ gehabt habe. „Ein sehr bedenkliches Urteil, denn oft haben sogar Rechtsanwälte am Beginn ihrer Laufbahn Schwierigkeiten, sich im Tarifdschungel zurecht zu finden“, so ein Insider. Auch Frau N.s Erfahrung war bisher, dass andere Anwälte keine so exorbitanten Preise – erst recht nicht ohne eine adäquate Gegenleistung – verlangten.

Zwtl: Ganz anders in Deutschland  
Für außergerichtliche Beratungen fordert sie Gebühren vergleichbar mit dem deutschen Tarifmodell, da die Stundensätze dort generell leistbarer sind. Ist der Mandant Verbraucher, so darf – lt. Auskunft der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer – ein Rechtsanwalt für Beratung oder Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr von höchstens 250 EUR sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr von höchstens 190 EUR (netto; zzgl. USt) verrechnen. Bei besonders ausgewiesenen spezialisierten Anwälten liegt das Stundenhonorar in der Regel bei 250 EUR; der bundesweite Durchschnittssatz liegt bei rund 180 EUR; in der Praxis erhalten allenfalls 3 % der deutschen Rechtsanwälte einen höheren Stundensatz als 300 EUR. Nach Auffassung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) ist die mehr als fünffache Überschreitung der gesetzlichen Höchstgebühr unangemessen. Bei Honorarunstimmigkeiten kann in Deutschland eine neutrale Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft angerufen werden: Die Akzeptanz dieser Einrichtung ist groß, da der vermittelnde Ombudsmann/-frau drei Jahre vor Aufnahme seiner Tätigkeit nicht als Rechtsanwalt gearbeitet haben darf. Exorbitante Rechtsanwaltskosten wie in Österreich und ihre gerichtliche Absegnung schädigen das Image der Anwälte und erschweren den Zugang zum Rechtsstaat, weil sie das Vertrauen in die Justiz erschüttern und sich nur mehr gut Situierte einen Rechtsanwalt leisten können. Recht darf nicht den Wohlhabenden vorbehalten sein.

Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/
Rechtsanwaltsgebühren im europ. Vergleich: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/iw-studie.pdf

 

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