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Wertpapierverluste: Finanzrechtsexperten warnen vor Sammelklagen (Wien am 29.4.2009) AWD, MEL, Immofinanz, AvW und Co.: Tausende geschädigte Anleger hoffen auf Schadenersatz und bringen derzeit Klagen im Rahmen von Sammelverfahren ein. So werden zwar finanzielle Risiken vermieden, allerdings sind auch die Chancen, das Verfahren zu gewinnen ebenso wie die Chancen auf Schadenersatz deutlich reduziert: Selbst bei positivem Prozessausgang wird nur eine bestimmte Quote ausbezahlt. Das erklärt der Wiener Finanzrechtsexperte Andreas Pascher von der Kanlzei Pascher und Schostal. Er warnt vor unrealistischen Erwartungen geschädigter Anleger. "Sammelverfahren können nur allgemeine Rechtsargumente vorbringen, die auf alle Kläger zutreffen - beispielsweise Prospekthaftung und generelle Beratungsfehler im Zusammenhang mit einem Systemvertrieb (z.B. AWD). Relevant sind jedoch gerade die Details." Eine Falschberatung beim Kauf der Wertpapiere kann besser individuell und nicht in Sammelverfahren vor Gericht beurteilt werden. Wenn der Finanzmakler etwa Zertifikate und Aktien fälschlicherweise als mündelsicher angepriesen hat, kann nur dieser Einzelfall eingeklagt werden. Und auch eine Rückabwicklung des Wertpapierankaufes durch Irrtumsanfechtung kann nicht im Rahmen einer Sammelklage geltend gemacht werden. Rechtsschutzversicherte sollen einzeln klagen |
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